Der Angeschuldigte hatte mit seinem Pw in einer öffentlichen Tiefga­ rage einen Sachschaden verursacht und sich ohne Meldung vom Un­ fallplatz entfernt. Eine gegen ihn eingeleitete Strafuntersuchung führte zu einer Strafverfügung wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall. Bezüglich des Vorwurfs des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand erging eine Einstellungsverfügung, nachdem aufgrund einer Blutprobenauswertung sowie eines geltend gemachten Nachtrunks von einer massgeblichen Blutalkoholkonzentration von 0. 54.Gew. %o auszugehen war.