Der Beschwerdeführer beanstandet zunächst die Berücksichtigung ei­ nes Verrechnungsrechtes des Arbeitgebers in der Höhe von Fr. 800.-- auf den monatlichen Lohnbetreffnissen des Schuldners. Grundlage ist ein Darlehensvertrag mit Verpflichtung zur ratenweisen Rückzahlung. Wie das Bundesgericht in zwei älteren Entscheiden festgehalten hat, ist es nicht Sache der Betreibungsbehörden zu prüfen, ob ein vom Ar­ beitgeber geltend gemachter Verrechnungsanspruch gerechtfertigt sei. Der Entscheid über den materiellen Bestand eines solchen Ver­ rechnungsrechtes bleibt dem Richter Vorbehalten (BGE 40 II1158 f., 51 III 59 ff.).