C. Gerichtsentscheide 3232 , 3233 im Sinne einer Prozessabstandserklärung dem Gericht mitgeteilt ha­ ben, sich dem Urteil, wie auch immer es ausfallen werde, zu unterzie­ hen, hätten sie ebenfalls, sofern sie nicht als Kläger auftreten wollten, als Beklagte ins Recht gefasst werden müssen. Da dies unterblieben ist, mithin nicht alle Miterben am Prozess beteiligt sind, ist die Klage wegen fehlender Passivlegitimation abzuweisen. KGer 18.1.1993 3233