C. Gerichtsentscheide 3231 3. Verfahren 3.1. Zivilprozess 3231 Schlichtungsverfahren für Miet- und Pachtstreitigkeiten. Soweit die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtstreitigkeiten Funktionen des Vermittlers wahrnimmt, besteht die Möglichkeit der Beschwerde an die Justizaufsichtskommission (Art. 280 ZPO).