Urkundenfälschung im Erbteilungsverfahren. Abschluss einer sepa­ raten Vereinbarung neben dem amtlichen Erbteilungsvertrag, die auf einem höheren Wert der Erbschaft basiert: Objektiv Ist eine Falschbe­ urkundung gegeben; jedoch Freispruch mangels subjektiven Tatbe­ standes (Art. 251 StGB).