Soweit aus dem erwähnten Zitat von Trechsel etwas anderes abgeleitet wird, kann dem nicht gefolgt werden. Es wäre im übrigen schlechthin unverständlich, wenn einem Ver­ urteilten, der sich in der Probezeit bewährt und nur die Busse nicht be­ zahlt hat, die Löschung verweigert werden könnte, während jemand, der mehrmals straffällig wurde, einen Anspruch auf Löschung haben 74 C. Gerichtsentscheide 3229 . 3230 sollte, bloss well eine weitere Verlängerung der Probezeit nicht mehr möglich ist. OGer 26.1.1993 3230