C. Gerichtsentscheide 3228 , 3229 Änderung der Gesetzgebung erfolgen. Sowohl das Institut der Gästebewilligung wie auch der Umstand, dass die Abschussberechti­ gung an andere Jagd berechtigte abgetreten werden kann, begünsti­ gen die vom Wildhüter aufgeworfene Problematik. Das im Strafrecht geltende Legalitätsprinzip erfordert, dass die Strafbarkeit eines Ver­ haltens und die dafür anwendbare Sanktion im Gesetz umschrieben sind. Daran fehlt es hier. OGer 26.1.1993 3229