337 OR), wobei jedoch die Qualifizierung der besonderen Umstände anders ausfällt. Die vorge­ worfenen Kreditlimitenüberschreitungen (die anscheinend toleriert wurden) und die falschen Kunden- oder Spesenabrechnungen hätten nicht die strenge Massnahme des Prokuraentzuges gefordert. Gerade dieses Mittel, welches enorme Auswirkungen auf den Betroffenen zeigt und zudem geeignet ist, den Ruf des Arbeitnehmers zu schädigen und sein weiteres Fortkommen zu behindern, muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit unterstellt sein.