C. Gerichtsentscheide 3221 4. Öffentliches Recht 4.1 Anwaltsrecht 3221 Anwalt. Zulassung unter Verzicht auf eine Fähigkeitsprüfung verneint (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über den Anwaltsberuf, bGS 145.52). Dr. X., der aufgrund eines Fähigkeitsausweises des Kantons Obwalden die Anwaltstätigkeit vorab im Kanton Luzern ausübte, wurde vom Obergericht des Kantons Obwalden das Anwaltspatent auf administra­ tivem Weg rechtskräftig entzogen. Mit Eingabe vom 27. Oktober 1992 stellte Dr. X. das Gesuch, es sei ihm die Berufsausübung als Anwalt im Kanton Appenzell Ausserrhoden unter Erlass der Fähigkeitsprüfung zu bewilligen.