Aus den Erwägungen: Die Versteigerung der Liegenschaft Nr. 172 durch das Konkursamt Appenzeller Vorderland beruht auf einem Auftrag des mit der Führung des Konkurses befassten Konkursamtes Z. (vgl. Jäger, Komm. N. 2 zu Art. 133 SchKG). Dieser Auftrag umfasst Ankündigung, Durchführung und Vollzug der Versteigerung. In die Zuständigkeit der ausserrhodischen Aufsichtsbehörde fällt somit die Beurteilung, ob das Konkursamt Appenzeller Vorderland im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und des ihm zustehenden Ermessens vorgegangen ist.