hält. In ländlichen Gegenden ist es durchaus als üblich anzusehen, dass sich Nachbarn, Vereinsmitglieder, Dienst- oder Feuerwehrkolle­ gen ohne weiteres per Du ansprechen. Dass zwischen dem Vermittler und seinem Turnkollegen ein besonderes Freundschaftsverhältnis be­ steht, ist weder dargetan, noch ist dies aufgrund der Sachdarstellung des Vermittlers anzunehmen. JuaK 14.7.1992 3211 Vermittlungsverfahren. Kostenentscheid. Herabsetzung des Rechts­ begehrens während der Offenhaltung des Protokolls (Art. 126, 130 Abs. 2 ZPO).