C. Gerichtsentscheide 3208 2. Strafrecht 3208 Nachträgliche richterliche Anordnung. Löschung im Strafregister. Die Löschung des Strafregistereintrages kann verweigert werden, wenn im Falle einer neuen Verurteilung eine weitere Verlängerung der Probezeit nicht mehr möglich ist, weil das gesetzliche Höchstmass derselben bereits angeordnet und auf einen Vollzug der Freiheitsstrafe verzichtet worden ist (Art. 41 Ziff. 4 StGB).