Zu diesem Zwecke werden die Räder des Lastwagens automa­ tisch blockiert. Ebenso wichtig wie die Stabilität während des Ladevor­ ganges ist es, dass der Chauffeur die notwendigen Massnahmen er­ greift, damit der Lastwagen nach der automatischen Deblockade der Räder sich nicht unkontrolliert bewegt, also vor- oder rückwärtsrollt. C. unterliess es, diese Sicherungsmassnahmen durch das Anziehen der Handbremse zu treffen. Es handelt sich bei dem von C. begangenen Fehler nicht nur um eine Unachtsamkeit. Das Anziehen der Hand­ bremse beim Ladevorgang gehört zu den elementaren Pflichten für den Betrieb des Muldenkippers. Das Verschulden von C. ist als erheb­ lich zu bezeichnen.