C. Gerichtsentscheide 3200, 3201 allerdings nur, wenn der Adressat nach den gesamten Umständen mit der Zustellung einer solchen Sendung rechnen musste. So hat das Bundesgericht in BGE 116 la 90 entschieden, eine polizeiliche Einver­ nahme könne kein Prozessrechtsverhältnis begründen, aufgrund des­ sen der polizeilich Einvernommene mit der Zustellung von Gerichts­ urkunden rechnen müsse. Ob diese Rechtsprechung auch Anwen­ dung auf das ausserrhodische Verfahren findet, in welchem häufig die Polizei ausdrücklich einem Beschuldigten zu verstehen gibt, er habe mit einer Strafverfügung des Verhöramtes zu rechnen, kann hier offen­ bleiben.