zessualen Verhalten des Verhörhchters im Falle des Gesuchstellers er­ gibt. StA 11. 10.1991 3200 Zustellung. Umstände, unter denen der Adressat mit einer Zustellung rechnen musste, weshalb das Nichtabholen einer eingeschriebenen Sendung als Verhinderung der Zustellung zu qualifizieren ist (Art. 39 Abs. 3 StPO).