In analoger Weise wird der Schiedsvertrag mit Bezug auf einen konkreten Prozess ausser Kraft gesetzt, wenn sich die Parteien auf das Verfahren vor einem staatli­ chen Gericht einlassen ( G üen ldr,Schweizeres Zivilprozessrecht, rich 1958, S. 580). Die Gesuchstellerin hat gegen die Gesuchsgegner durch Einleitung des Mahnverfahrens beim Amtsgericht Schöneberg/Berlin den ordentlichen Prozessweg eingeschlagen. Nachdem die Gesuchsgegner gegen die Mahnbescheide Widerspruch eingelegt hatten, sind die eingeklagten Forderungen nun beim Amtsgericht Bonn anhängig.