Die Fahrspur, insbesondere zwischen Hausecke und Wald­ böschung auf der gesuchstellerischen Liegenschaft ist so eng, dass das regelmässige Befahren mit dem drei Tonnen schweren Traktor den schmalen Fahrweg unverhältnismässig stark zu beschädigen droht. Der Grundsatz, wonach heute anstelle von Fuhrwerken Motor­ fahrzeuge bei der Ausübung von Fahrrecht benützt werden dürfen, hat regelmässig dort seine Grenzen, wo die kleinen Ausmasse der Topo­ graphie eine vernünftige und zumutbare Ausübung eines Fahrrechtes mit grossen Motorfahrzeugen nicht mehr zulässt.