Ein solch verpönter Versicherungsgewinn aber läge vor, würde man den Vorschlag der Beschwerdeführerin realisieren. Dies ergibt sich ohne weiteres aus der erstellten Skizze, die zeigt, dass wohl die Terrainlinie vor dem Rutsch und nach der Sanierung mit Vordergrundsteinen ungefähr gleich verlaufen, nach der Sanierung indessen anstelle des Erdbodens eine stützmauerähnliche Konstruktion das Bord sichern würde. Dass diese 117 C. Gerichtsentscheide 3184