C. Gerichtsentscheide 3184 4. Öffentliches Recht 3184 Elementarschadenversicherung. Die Schadensursache ist für die Frage, ob ein Elementarschaden vorliege, unerheblich (Art. 48 BEG). Bemessung der Entschädigung im Falle einer Rutschung von ca. 40 m2 im Bereich einer Hauszufahrt (Art. 53 BEG).