Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Exi­ stenzminimums (Notbedarf); Änderung vom 1. Juli 1990 (für den Kanton Appenzell A.Rh. verbindlich erklärt durch Beschluss der Aufsichts­ behörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 10. Juli 1990). Siehe auch ARGVP 1/1989 Nr. 3148. Erhöhung der monatlichen Grundbeiträge, aus praktischen Gründen auf die nächsten fünf Franken auf- oder abgerundet: