In der Zwischenzeit ist die Streitwertgrenze auf Fr. 20000 - erhöht worden. Bei höheren Streit­ werten und komplizierteren Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtfertigt es sich eher, eine Parteientschädigung zuzusprechen, als bei Bagatellstreitigkeiten. Im vorliegenden Fall war ein umfangreicher Prozessstoff bei einem Streitwert von rund Fr. 8000 - zu beurteilen. Die Gegenpartei hat das Verfahren erheblich erschwert. Die gerichtliche Durchsetzung von Lohnansprüchen im Betrage von rund Fr. 8000 - war eine eigentliche Existenzfrage für den Kläger und seine Familie. Der Kläger war in diesem Falle auf einen Anwalt angewiesen.