Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung. Unterblieb eine Rechts­ mittelbelehrung, so ist die Verfügung während der Dauer von zwei Mona­ ten nicht vollstreckbar (Art. 292 StGB, Art. 21 Abs.1 des Gesetzes überdas Verwaltungsverfahren des Kantons Appenzell A.Rh. vom 28. April 1985). Untersuchungsrichterliche Einvernahme (Art. 65,166 Abs. 3 StPO). 91