Wenn er meint, es gebe «soviele Beispiele, wo Leute zu lange gewartet haben und schliesslich verletzt oder getötet wurden», so stimmt das bedenklich. Mit dieser «Aber- nicht-mit-mir»-Philosophie hat der Angeschuldigte kundgetan, dass er das Risiko ungeachtet der Gefährlichkeit einer Situation wollte. Gerade von einem Manne seines Standes und seiner Bildung wäre zu erwarten ge­ wesen, dass er vor der Anwendung der Schusswaffe seine Entschlossen­ heit durch eine verbale Warnung zum Ausdruck gebracht hätte. Schliess­ lich ist die verwendete Hohlspitz-Munition geeignet, schwere Verletzun­ gen zu bewirken.