C. Gerichtsentscheide 3165 2. Strafrecht 3165 Gefährdung des Lebens. Diesen Tatbestand erfüllt, wer bei Dunkelheit zum Fenster hinaus gegen den Boden schiesst, nachdem er unmittelbar vorherden Lärm von Personen wahrgenommen hat.-Begriff der unmittel­ baren Lebensgefahr und der Gewissenlosigkeit (Art. 129 StGB).