83 C. Gerichtsentscheide 3164 klage nach A rt.86 SchKG fremd. Abgesehen davon wäre der Beklagte durch den Besitz des Autos immer noch bereichert. c) Zusammenfassend steht somit fest, dass die Parteien eine Bürgschaft eingehen wollten, dass aber die entsprechenden Formvorschriften nicht beachtet wurden. Der Kläger hat unter dem Druck einer Betreibung die verlangte Sicherheit geleistet. Die Vorinstanz hat seine Klage zu Recht geschützt. OGer 20.2.1990 84