C. Gerichtsentscheide 3163, 3164 Angesichts der besonderen Umstände erscheint es dem Gericht be­ greiflich, dass die Beklagte auf eine klare Preisregelung Wert legte. Immer­ hin hatte auf der Baustelle bereits ein anderer Baumeister Vorleistungen erbracht. Im übrigen ist nach Auffassung des Obergerichtes der bisweilen festzustellenden Tendenz, tiefe Angebote zu machen und hernach eine zu knappe Kalkulation durch Verrechnung von Regiearbeiten wettzumachen, entgegenzutreten.