B. schloss mit der Schuldnerin T. einen schriftlichen Darlehensvertrag fol­ genden Inhalts: «B. gewährt der Schuldnerin Fr. 15000 - zu einem Zins von 10% rück­ zahlbar mit Zins nach 6 Monaten. Als Sicherheit haftet M. als Bürge.» Nachdem aus der Betreibung gegen die Schuldnerin ein Verlustschein resultiert hatte, hob der Gläubiger Betreibung gegen M. an. Bevor es zur Verwertung kam, leistete dieser vollständige Zahlung. M. klagt gegen B. auf Rückzahlung, weil er eine Nichtschuld beglichen habe. 81