C. Gerichtsentscheide 3162,3163 3162 Arbeitsvertrag. Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen (Art.3370R). Die Tatsache, dass eine Arbeitsstelle immer weniger den Vorstellungen des Arbeitnehmers entspricht und die erhaltene Information, dass ein Arbeits­ kollege mit gleichwertiger Ausbildung mehr verdiene, berechtigen nicht zur fristlosen Auflösung. KGP, 3. Abt. 20.11.1989 3163