, S.297). Für die Beurteilung der Voraussetzungen eines Revisionsgesuchs lassen sich demgemäss die von der bundesgerichtlichen Praxis zu Art. 397 StGB erarbeiteten Grundsätze zur Erheblichkeit der neuen Tatsachen oder Beweismittel heranziehen. OGer 31.10.1989 3157 Parteistellung. Rekurslegitimation verneint im Verfahren gegen den Kol­ lisionsbeteiligten bei Verkehrsunfall (Art. 54,198 StPO). Kostenverlegung bei Einstellung des Verfahrens. In dicht geregelten Rechtsbereichen besteht praktisch kein Raum für die Annahme eines vor­ prozessualen Verschuldens (Art. 242 Abs. 1 StPO).