269 SchKG nicht anwendbar, wenn die Konkuisverwaitung wusste oder wissen musste, dass der Konkursit noch weitere Vermögenswerte besass oder die Konkursverwaltung darauf verzichtet hat - aus welchem Grunde auch im­ m er-, diese in den Konkurs einzubeziehen. Vorliegend stellt sich die Frage, 94 C. Gerichtsentscheide 3151