5. Rechtlich oder moralisch geschuldete Unterstützungs- Unterhaltsbeiträge, welche der Schuldner an nicht in seinem Haushalt wohnende Personen in der letzten Zelt vor der Pfändung nachgewiesenermassen geleistet hat und voraussichtlich auch während der Dauer der Pfändung leisten wird. Dem Betreibungsamt sind für solche Beiträge Unterlagen (wie Urteile, Quittungen und dergleichen) vorzuweisen. 6. Schulung der Kinder Besondere Auslagen für Schulung der Kinder (Bahn, Tram, Postauto oder andere öffentliche Verkehrsmittel; Schulmaterial und dergleichen).