usw. e) Automobil. Sofern ein Automobil Kompetenzcharakter trägt, sind die festen und veränderlichen Kosten ohne Amortisation zu berechnen. Bei Benützung eines Automobils ohne Kompetenzcharakter: Auslagen­ ersatz wie bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. 89 C. Gerichtsentscheide 3148