4. Unumgängliche Berufsauslagen a) Erhöhter Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit (Erd-, Bau- und Giessereiarbeiter und ähnliche Berufe), bei Schicht- und Nachtarbeit, ferner für Schuldner, die einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen: Fr. 2.50 bis Fr. 5 - pro Arbeitstag. b) Auslagen für auswärtige Verpflegung. Bei Nachweis von Mehr­ auslagen für auswärtige Verpflegung, sofern der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt: Fr. 4 .- bis Fr. 6 - für jede Hauptmahlzeit. c) Überdurchschnittlicher Kleider- und Wäscheverbrauch (beispiels­ weise bei Servierpersonal, Handelsreisenden u.a.m .), sofern nicht der Arbeitgeber dafür aufkommt: Fr. 15 - bis Fr. 4 0 - pro Monat.