92 C. Gerichtsentscheide 3148 Besitzt der Schuldner ein eigenes von ihm bewohntes Haus, so ist an­ stelle des Mietzinses der üegenschaftsaufwand zum Grundbetrag hinzu­ zurechnen. Dieser besteht aus dem Hypothekarzins (ohne Amortisation), den öffentlich-rechlichen Abgaben und den (durchschnittlichen) Unter­ haltskosten. 2. Heizungskosten Die durchschnittlichen, auf zwölf Monate verteilten Aufwendungen für Heizung (Kohlen, Holz, Gas, Öl, Elektrizität).