Flievon ausgenommen sind Summarverfahren und Verfahren, die von der Gerichtsleitung als dringlich erklärt worden sind. In Verfahren vor der Justizaufsichtskommission sind deshalb die Gerichtsferien zu beach­ ten, und zwar auch dann, wenn Anfechtungsgegenstand ein im Summar­ verfahren ergangener Entscheid eines Einzelrichters ist. Das Beschwerde­ verfahren hat nicht eine appellatorische Überprüfung eines Entscheides zum Ziel. Es handelt sich vielmehr um ein besonderes Verfahren, in wel­ chem es festzustellen gilt, ob ein Entscheid willkürlich ist oder einer Rechts­ verweigerung gleichkommt.