Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeit ais Haupt­ beruf (sei es nun intensive oder extensive Landwirtschaft). Ein solcher Berufswechsel, der von Dauer sein soll, ist indessen nach Erreichen des Pensionsalters nicht möglich. b) Der Gesuchsgegner ist ledig und will die Liegenschaft allein bewirt­ schaften. Er hat jedenfalls im Verlaufe des Verfahrens nichts anderes be­ hauptet. Eine Liegenschaft in der vorliegenden Grösse lässt sich aber nicht allein bewirtschaften. Der Pachtgegenstand hat die Grösse eines Familien­ betriebes. Extensive Bewirtschaftung, wie sie der Gesuchsgegner an­ strebt, mag zwar nach der Umstellung weniger arbeitsintensiv sein.