In der Lehre wird darauf hingewiesen, dass der Begriff der Selbst­ bewirtschaftung bei der Pachterstreckung vergleichbar mit demjenigen im bäuerlichen Erbrecht sei ( ler,a.a .Q , S.39; Studer/Hofer, D ü M wirtschaftliche Pachtrecht, Brugg 1987, S.177). Eine publizierte Recht­ sprechung bezüglich des Begriffs der Selbstbewirtschaftung bei der Pacht­ erstreckung existiert - soweit ersichtlich - noch nicht.