aus sachfremden Gründen schlechter gestellt werden als die übrigen Arbeitnehmer des betreffenden Betriebes. Es ist in Literatur und Praxis um­ stritten, ob es sachgerecht und daher zulässig sei, dass der Arbeitgeber ohne entsprechenden Vorbehalt die Gratifikation kürzt, wenn sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Ausrichtung der Gratifikation in gekün­ digtem Arbeitsverhältnis befindet (vgl. zu dieser Kontroverse Stähelin in Zürcher Kommentar, N.19 zu Art. 322 d OR). Vereinbarungen im Arbeits- Vertrag, wonach nur ungekündigtes Persona! in den Genuss von Gratif: kationen kommt, sind hingegen zulässig. Sinngemäss behauptet die Be­ klagte, eine solche Vereinbarung bestehe in ihrem Betrieb.