C. Gerichtsentscheide 3105,3106 Die vom Bezirksgericht berechneten Auslagen von monatlich Franken 930.— für die Führung eines standesgemässen Lebens eines Ehepaares können nicht in Frage gezogen werden. Bei einem monatlichen Einkom­ men von Fr. 1030.— (Ehemann Fr. 8 0 0 —, Beitrag der Ehefrau Fr. 230.—) ist mit dem Bezirksgericht festzustellen, dass ein monatlicher Teilbetrag von Fr. 100 — neues und damit der Betreibung unterstehendes Vermögen bildet. OGer 27.6.1966 (RBer 1966/67, S. 37) 3106