C. Gerichtsentscheide 3096, 3097, 3098 nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber, den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den Arbeitsplatz zugestanden wurde, zu reduzieren, da diese Auslagen infolge der Benüt­ zung des Motorrades in Wegfall kommen und die Motorradspesen an­ scheinend ebenfalls von der Arbeitgeberin bezahlt werden.