C. Gerichtsentscheide 3062 3062 Ausstand. Ausschluss von Amtes wegen. Die frühere Tätigkeit als Betrei­ bungsbeamter verbietet dem Amtsbefehlsrichter nicht, über die Heraus­ gabe einer von ihm als Betreibungsbeamter gepfändeten Sache zu entscheiden (Art. 21 Ziff. 3 ZPO1).