Für die Werbung für Milchprodukte - Milch, Rahm, Butter, Käse, Jo­ ghurt usw. - muss auch die Darstellung einer oder mehrerer Kühe auf der Etikette als Freizeichen gelten, mindestens als Zeichen, das infolge langjäh­ rigen Gebrauchs zur Beschaffenheitsangabe degeneriert ist. - Die in der Mitte angebrachte Rosette ist rein dekorativ und kann ebenfalls nicht als Besonderheit bezeichnet werden. Das Gesamtbild der Etikette ist durchaus ansprechend, aber nicht in einer Weise originell, die markenrechtlichen Schutz verdienen würde.