C. Gerichtsentscheide 3040, 3041 hen vielfach an der Grenze zwischen Miete und Pacht (BGE 9 3 II460 E. 4). Dass der Unternehmer mit und in diesen Räumlichkeiten zu Erträgnissen gelangen will, führt indessen so lange nicht zur Annahme eines Pachtver­ hältnisses, als diese Erträgnisse vor allem auf seine Tätigkeit und nicht auf den blossen Gebrauch der Sache zurückzuführen sind. Büroräume, Laden­ lokale, Werkstätten und dergleichen sind daher in aller Regel Gegenstand von Mietverträgen und zwar selbst dann, wenn auch die Einrichtungen der fraglichen Räumlichkeiten mitvermietet werden (BGE 103 II253, mit zahl­ reichen Verweisungen).