C. Gerichtsentscheide 3005, 3006 zusammengefasst kurz Besuchsrecht genannt, soll diesem Elternteil er­ möglichen, durch unmittelbaren Kontakt an der körperlichen und geisti­ gen Entwicklung seiner Kinder weiterhin Anteilzu nehm en...» Vgl. in die­ sem Sinne noch N.307 zu Art.156 und BGE 1 0 0 II81. Mit Recht haben diese Kommentatoren dem nicht obhutsberechtigten Elternteil nicht noch ein Recht auf persönlichen Verkehr ausserhalb des Be­ suchsrechts zugesprochen. Der Angeklagte geht fehl, wenn er aus einer andern Kommentarstelle - Hegnauer, a.a.0., S.106 unten - etwas anderes ableiten will. Dort wird zwar geschrieben: