Aus den Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 hat die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen eine von A. am 1./6. Dezember 2017 beim St. Galler Anwaltsverband eingereichte Beschwerde gegen Rechtsanwältin S. wegen des Verdachts der Verletzung von Berufsregeln an die Anwaltsaufsichtskommission weitergeleitet. Gegenstand der Anzeige ist die Mandatsführung von Rechtsanwältin S. als Rechtsvertreterin von A. in dem vor dem Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden geführten zivilrechtlichen Verfahren Nr. ERZ 17 18. Der Vorwurf von A. gegenüber Rechtsanwältin S. besteht im Wesentlichen darin, das Mandat zur Unzeit niedergelegt zu haben.