Die Einwilligung muss auf einer bezüglich Inhalt, Umfang und Ausmass rechtlich ausreichenden Aufklärung basieren. Denn erst die hinreichende Aufklärung ermöglicht es dem Patienten, eine freie Entscheidung über die Durchführung einer medizinischen Behandlung zu treffen und damit rechtswirksam Seite 1/3 Gerichtsentscheid AR GVP 31/2019, Nr. 3757