2. Die Gesuchstellerin bringt hinsichtlich ihrer finanziellen Verhältnisse vor, monatlich eine AHV von Fr. 1'892.00 zu erhalten. Weiter beziehe sie Sozialhilfe in der Höhe von monatlich Fr. 535.00. Ausserdem bezahle das Sozialamt die Krankenkassenprämie von monatlich Fr. 384.25. Sie habe per 31. Dezember 2017 über ein Vermögen von Fr. 1'758.00 verfügt. Auf einem anderen Konto seien noch rund Fr. 40'000.00 vorhanden; dieser Betrag sei jedoch für die Abzahlung der Schulden in der Höhe von Fr. 49'432.00 notwendig. Diese Schulden müsse die Gesuchstellerin gemäss definitiver Erbteilung vom 12. Mai 2017 den Miterben des Nachlasses ihrer Mutter bezahlen.