Auch ist das von der Beschuldigten geschilderte Wesen von X. zu hinterfragen. Auf die beim Halter R. vorsprechende Polizistin macht der Hund jedenfalls einen aggressiven Eindruck. Er habe ununterbrochen gebellt, seine Zähne gezeigt und musste vom Hundehalter zurückgehalten werden. Zudem war der Beschuldigten bekannt, dass X. generell ein agitiertes Verhalten an den Tag legt. So oder anders kannte die Beschuldigte X. nicht gut genug, um zuverlässig abschätzen zu können, wie er bei geöffnetem Gartentor reagieren würde und ob er ihrem Befehl, mit ihr ins Haus zu gehen, Folge leisten würde.