Ihr war es damit nicht möglich, adäquat einschätzen zu können, wie sich der Hund bei offenem Gartentor verhalten würde. Sorgfaltspflichterhöhend kommt hinzu, dass X. als American Bull Terrier einer Rasse zugehört, die allgemein als Kampfhunde bezeichnet werden. Dass von ihnen eine erhöhte Gefahr ausgeht, ist allgemein bekannt und zeigt sich zudem im Umstand, dass ihre Haltung in gewissen Kantonen bewilligungspflichtig oder sogar verboten ist (, besucht am 11. Februar 2019).