Die Beschuldigte sagte aus, dass sie keine Hundeausbildung habe. Ihre Familie hätte aber in ihrer Kindheit einen Hund gehabt, weshalb sie sich mit Hunden etwas auskenne. Sie umschreibt X. als verschmust, verspielt, hyperaktiv, lieb und umgänglich. Weiter führt die Beschuldigte aus, dass sie X. selten alleine hüte. Konkret habe sie ihn bisher einmal während eines ganzen Tages gehütet. Ein anderes Mal habe sie ihm Futter gegeben und sei mit ihm spazieren gegangen. Ansonsten sehe sie den Hund nur, wenn auch der Halter R. anwesend sei. Meistens sehe sie R. bzw. X. bei Anlässen der Familie A., zu welchen sie gelegentlich eine Einladung erhalte.